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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Geltungsbereich der AM-VO

Der Geltungsbereich der Arbeitsmittelverordnung ist sehr weit gefasst und ist bereits im ASchG (§ 2 Abs 5) sowie in der Arbeitsmittelverordnung selbst (§ 2 Abs 1) definiert. Demnach ist jedes der folgenden Produkte als Arbeitsmittel anzusehen, das zur Verwendung durch Arbeitnehmer vorgesehen ist:

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