Inverkehrbringen
Unter Inverkehrbringen versteht man das erstmalige Abgeben zum Zwecke der Verwendung in der EU, aber auch das Herstellen, Zusammenfügen oder Einführen einer Maschine für den Eigengebrauch. Maschinen, die nach dem 01.01.1995 erstmalig im EWR in Verkehr gebracht wurden, müssen den Bestimmungen der (alten) MSV entsprechen, bei Inverkehrbringen ab dem 29.12.2009 ist die MSV 2010 anzuwenden. Ab dem 14.01.2027 ist die neue Maschinenverordnung 2023/1230 anzuwenden, bis dahin ist die MSV 2010 bzw die Richtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Es ist keine Übergangsfrist der gleichzeitigen Anwendung vorgesehen.
(§ 71 Abs 1 und 2 GewO, § 2 Abs 2h MSV 2010; Def Art 3 Abs 12 MVO)