Normenverweis
Für harmonisierte Normen, die Auftrag der Kommission auf Grundlage der EU- Verordnung 1025/2012 zur Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) der MSV 2010 bzw der Maschinenverordnung 2023/1230 erarbeitet wurden auf die im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen wurde, wird bei deren Anwendung die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) des Anhangs I der MSV 2010 bzw des Anhang III der Maschinenverordnung 2023/1230 grundsätzlich vorausgesetzt (Beweisvermutung).
(§ 7 MSV 2010; Art 20 MVO)