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Dokument-ID: 736904
Bearbeitungsmaschinen
Für Bearbeitungsmaschinen, das sind insbesondere Sägen, Hobel- und Fräsmaschinen, Schleifwerkzeuge und Schleifkörper, Pressen und Stanzen sowie Exzenterpressen mit formschlüssiger Kupplung, sind in der AM-VO spezielle Verwendungsbestimmungen festgelegt.
(§ 25 AM-VO)