Expositionsgrenzwerte (nach der VEMF)
Das sind Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die im Falle von nichtthermischen Wirkungen für die folgenden Aspekte geregelt werden: von 0 Hz bis 1 Hz bei Exposition von Kopf, Rumpf oder Gliedmaßen gegenüber statischen magnetischen Feldern; von 1 Hz bis 10 MHz bei Exposition des Körpers; von 1 Hz bis 400 Hz bei Exposition des Kopfes. Im Falle von möglichen thermischen Wirkungen werden die folgenden Aspekte geregelt: von 100 kHz bis 6 GHz bei Exposition von Kopf, Rumpf oder Gliedmaßen; von 0,3 GHz bis 6 GHz bei Exposition des Kopfes und von 6 GHz bis 300 GHz bei Exposition des Körpers. Die festgelegten Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
(§ 3, Anlage 2 Punkt A, Anlage 3 Punkt A, Tabellen A 1 bis A 3 VEMF)