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Christian Schenk | Glossar

Konformitätsbewertungsverfahren

Das Konformitätsbewertungsverfahren (oder Übereinstimmungsverfahren)

ist neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen das Hauptelement der MSV 2010 und der Maschinenverordnung 2023/1230. Es wird festgelegt, wie der Hersteller die Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen nachzuweisen hat und welche Unterlagen er zu erstellen hat. Bei Anhang IV-Maschinen (Anhang I bei Maschinen nach MVO) besteht die Wahl zwischen der Einhaltung harmonisierter Normen, der Durchführung einer Baumusterprüfung und der umfassenden Qualitätssicherung. In der Maschinenverordnung 2023/1230 ist auch das Modul G der Einzelprüfung vorgesehen. Folgende Unterlagen müssen erstellt werden: die technischen Unterlagen, die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung. Als Abschluss des Verfahrens ist an der Maschine die CE-Kennzeichnung anzubringen. Für unvollständige Maschinen ist nach § 13 MSV 2010 ein spezielles Verfahren durchzuführen.

(§§ 5, 12, 13 Anhänge VIII, IX, X MSV 2010; Artikel 25, Anhänge VI, VII, VIII, IX, X MVO)