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Dokument-ID: 738922
1.2.1 Unterweisung neuer Mitarbeiter
Erstunterweisung
Wenn ein neuer Mitarbeiter im Betrieb zu arbeiten beginnt, so muss er zu Beginn sehr viel aufnehmen und lernen. Für einen sicheren und reibungslosen Arbeitsbeginn ist nach § 14 des ASchG die so genannte Erstunterweisung vorgeschrieben. Diese hat zu erfolgen: