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Neu Dokument-ID: 737198

Christian Schenk | Glossar

Kombination von Maschinen

Unter Kombination von Maschinen im Sinne der Bestimmungen des ASchG versteht man nicht nur das Zusammenfügen von Maschinen zu einer neuen Maschine (verkettete Anlage), sondern auch die Benutzung von Maschinen mit Zubehör. Das ASchG verpflichtet die Arbeitgeber, eine Risikoanalyse durchzuführen und Maßnahmen gegen dabei festgestellte Gefahren zu ergreifen, wenn Maschinen kombiniert werden. Die Verpflichtung besteht für all jene Kombinationen, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer der Maschinen (in der Betriebsanleitung) nicht vorgesehen sind.

(§ 35 Abs 4 ASchG; Anhang I, 1.3.5. MSV 2010; Anhang III, 1.3.5. MVO)