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Dokument-ID: 736887
Arbeitsmittel – Definition
Arbeitsmittel im Sinne des ASchG bzw der AM-VO sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Der Begriff Arbeitsmittel geht über den Maschinenbegriff hinaus und umfasst auch Leitern, Silos, Dampfkessel, Feuerungsanlagen sowie kraftbetriebene Türen und Tore.
(§ 2 Abs 5 ASchG; § 2 Abs 1 AM-VO)