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Dokument-ID: 1076974
10.3.2 Betriebsanweisung des Betreibers für Krane
Nach § 19 AM-VO sind für die Benutzung von Kranen unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese müssen mindestens Sicherheitsregeln für folgende Bereiche enthalten: