8.5 Checkliste Reinigung und Instandhaltung
Hinweis: Siehe auch die Checklisten des vorigen Kapitels | ja | nein | Nz* |
Nur die erforderliche Anzahl von Reinigungs- und Instandhaltungspersonal für diese Tätigkeiten vorsehen. |
|
|
|
Bestimmung eines Verantwortlichen, der seitens des Betriebes als Ansprechperson fungiert. |
|
|
|
Für den Fall, dass Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten extern vergeben werden: Koordination dieser Tätigkeiten seitens des Betriebes. |
|
|
|
Ist die Maschine bei Reinigung und Instandhaltung ausgeschaltet? |
|
|
|
Sind die Teile, die gereinigt werden müssen, gefahrlos vom Reinigungspersonal zu erreichen? |
|
|
|
Sind Restenergien an der Maschine vorhanden, die Reinigungspersonal gefährden können? |
|
|
|
Ist abgeklärt, welche Energien nach dem Abschalten der Maschine oder Anlage weiterhin gespeichert sind? |
|
|
|
Stehen Mittel zur Verfügung, mit denen sich gespeicherte Energien sichern lassen, sind die Mitarbeiter in deren Handhabung unterwiesen? |
|
|
|
Trennt der Hauptschalter einer Maschine oder Anlage die Maschine vom Netzanschluss und bewirkt, dass die Maschine oder Teile einer Gesamtmaschine (Anlage) strom- und energielos sind? |
|
|
|
Ist die Maschine oder Gesamtmaschine (Anlage) gegen Wiedereinschalten abgesichert? |
|
|
|
Gibt es für das Reinigungspersonal und die Instandhalter eine entsprechende Unterweisung seitens des Betriebes? |
|
|
|
Sind die für die Reinigung erforderlichen und geeigneten Reinigungsmittel in ausreichender Menge vorhanden? |
|
|
|
Wird beim Einsatz der Reinigungsmittel auch persönliche Schutzeinrichtung von den Mitarbeitern verwendet? |
|
|
|
Wird beim Umgang mit Reinigungsmitteln auf deren ätzende Wirkung geachtet? |
|
|
|
Wenn Schmieröle oder Hydrauliköle getauscht werden: ist direkter Hautkontakt vermieden? |
|
|
|
Werden Hydrauliköle, die gewechselt wurden, in geeigneten Behältnissen verwahrt? |
|
|
|
Verschmutzungen und Verunreinigungen von Hydraulikölen, Schmierölen sind zu vermeiden und gegebenenfalls zu entfernen. |
|
|
|
Schutzeinrichtungen fachgerecht demontieren, damit zu reinigende Maschinenteile oder Innenbereiche von Maschinen erreicht werden können. |
|
|
|
Reinigungs- und Instandhaltungstätigkeiten an Maschinen mit erhöhtem Gefährdungspotential nicht allein durchführen. |
|
|
|
Reinigungsrückstände nach der Reinigung fachgerecht beseitigen bzw entsorgen. |
|
|
|
Wenn Arbeiten an in Betrieb befindlichen Maschinen oder Teilen von Anlagen im Rahmen von Reinigungszwecken oder Störungssuchen erforderlich sind – sind hierfür geeignete Schutzeinrichtungen vorhanden? (Zustimmeinrichtungen, Tippschalter oder Zweihandschaltung) |
|
|
|
Werden diese Arbeiten überwacht? (Siehe auch § 17 AM-VO) |
|
|
|
Stehen für Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten in engen Räumen geeignete Ausrüstungen zur Verfügung? |
|
|
|
Werden im Rahmen von Instandhaltungs- oder Reinigungstätigkeiten allein arbeitende Personen in engen Räumen ständig von außen durch eine Aufsichtsperson überwacht? |
|
|
|
Sind die geeigneten Werkzeuge und Betriebsmittel für eine Reinigung und Instandhaltung vorhanden und sind diese auch für die Arbeit geeignet und funktionsfähig? |
|
|
|
Ist die Erste Hilfe bzw sind Erste-Hilfe-Maßnahmen immer gewährleistet? |
|
|
|
Ist die zu verwendende PSA vorhanden und auch für den Einsatz geeignet und funktionsfähig? |
|
|
|