Montageanleitung für unvollständige Maschinen
Für jede unvollständige Maschine muss eine Montageanleitung erstellt werden, in der anzugeben ist, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit von Personen mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann. In der Maschinenverordnung 2023/1230 wurde die Montageanleitung im Vergleich zur MSV 2010 wesentlich erweitert und präzisiert.
(Anhang VI MSV 2010; Anhang XI MVO)