Steuerungen
Siehe auch unter Befehlseinrichtungen. Steuerungen und Befehlseinrichtungen müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass es zu keinen Gefährdungssituationen kommen kann. Sie müssen den zu erwartenden Beanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten. Ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung, Fehler in der Logik des Steuerkreises oder vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler dürfen nicht zu Gefährdungssituationen führen.
(§ 42 AM-VO: ÖNORM EN ISO 13849, ÖVE/ÖNORM EN 62061)