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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Normen zur Risikobeurteilung von Maschinen

Wie bereits ausgeführt, müssen nach dem New Approach bestimmte Produktgruppen, unter anderem Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt in Österreich durch die MSV 2010, die in den europäischen Richtlinien und Verordnungen festgeschriebenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) für Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfüllen. Diese stellen allgemeine Schutzziele dar, die im Rahmen einer Risikobeurteilung konkret umgesetzt werden müssen.

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