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Dokument-ID: 737319
Rückhalteeinrichtungen für Personen
Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze von Fahrzeugen sind Sicherheitsbauteile nach der MSV 2010, allerdings keine gefährlichen Sicherheitsbauteile im Sinne des Anhangs IV. Nach der AM-VO müssen selbstfahrende Arbeitsmittel mit Rückhalteeinrichtungen ausgestattet sein.
(Anhang V MSV 2010; Anhang II 9 MVO; § 53b Abs 3 AM-VO)