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Dokument-ID: 738078
2 Verwendung von Arbeitsmitteln
Die Benutzung bzw Verwendung (in den Begriffsbestimmungen ist von Benutzung die Rede, der § 15 wiederum gebraucht den Begriff der Verwendung) von Arbeitsmitteln ist im ersten Abschnitt (allgemein) und für bestimmte Arbeitsmittel im 2. Abschnitt geregelt.