© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1150095

Christian Schenk | Glossar

Einführer von Maschinen

In der Maschinenverordnung 2023/1230 werden auch spezielle Pflichten für die Einführer von Maschinen und dazugehörigen Produkten geregelt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler. Auch für die Einführer unvollständiger Maschinen sind Pflichten festgeschrieben, es dürfen nur konforme unvollständige Maschinen in Verkehr gebracht werden.

(Art 13 und Art 14 MVO)