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Dokument-ID: 1188065
1 Maschinen und andere Arbeitsmittel
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) ist die zentrale Verordnung zum 3. Abschnitt des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und regelt die Verwendung, Beschaffenheit und Überprüfung von Arbeitsmitteln, die in Arbeitsstätten, auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen verwendet werden. Als Grundlage der Arbeitsmittelverordnung sind die Bestimmungen des 3. Abschnitts des ASchG zu sehen, die Folgendes regeln: