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Dokument-ID: 1139349
12.4.7 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Anhang III, 1.3.1 bis 1.3.8
Die Bestimmungen über die Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren sind im Wesentlichen unverändert geblieben, lediglich bei Punkt 1.3.7 wurde eine Ergänzung vorgenommen.