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Dokument-ID: 1055757
4.1.2 Begriffsdefinitionen nach der AM-VO
Um zu wissen, wovon man spricht und was man meint, hat auch die AM-VO eine Liste von Begriffen, die im Sinne der Verordnung definiert werden. Spricht die Verordnung von einem der folgenden Begriffe, so ist konkret Folgendes gemeint: