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Dokument-ID: 791830
1.1.3 Evaluierung von Vibrationsbelastung
Ganzkörper- und Hand-Arm Vibration
In der Verordnung Lärm und Vibration (VOLV) muss nach §§ 6 und 7 festgestellt werden, ob die Arbeitnehmer gesundheitsgefährlicher Vibrationsbelastung ausgesetzt sein könnten. Die Gefahren durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen müssen ermittelt und beurteilt werden.