Benutzerfreundlichkeit einer Maschine
Das ist die Fähigkeit einer Maschine, leicht gehandhabt werden zu können, unter anderem Dank ihrer Eigenschaften und Merkmale, die ein leichtes und nachvollziehbares Verstehen ihrer Funktionen ermöglichen. Sowohl in der AM-VO als auch in der MSV 2010 gibt es Bestimmungen zur Ergonomie von Arbeitsmitteln. In der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 wurde die Thematik der Benutzerfreundlichkeit unter der Überschrift „Ergonomie“ neu formuliert und erweitert.
(§ 41 AM-VO; Punkt 3.4 ÖNORM EN ISO 12100; Anhang I, 1.1.6. MSV 2010; Anhang III, 1.1.6. MVO)