5.5.1 Arten von Verkettungen
Wie Verkettungen von Maschinen zu sehen sind, lässt sich auch auf rechtliche Aussagen des Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 1996 zurückführen. 1995 ist durch den EU-Beitritt Österreichs auch die europäische Maschinenrichtlinie 89/392/EWG in Kraft getreten, bzw die damals in Österreich eins zu eins umgesetzte MSV. Natürlich waren auch zu dieser Zeit schon zahlreiche verkettete Maschinen im Einsatz. Im Jahr 1996 erreichte daher eine Anfrage der Firma Voestalpine den Magistrat in Linz. Die Firma wollte wissen, ob bei ihren verketteten Maschinen eine Gesamtmaschine im Sinne der damaligen MSV vorlag und somit eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Die Anfrage wurde vom Magistrat an das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in Wien weitergeleitet. Das Ministerium hat in seiner Antwort die Aussagen der MSV bzgl geringfügiger und tiefgreifender Verkettung wie folgt konkretisiert.