9.4.1 Grundlagen nach dem ASchG
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist aus dem Jahr 1994 und wurde in Blickrichtung auf die Digitalisierung noch nicht novelliert. Auch die Verordnungen zum ASchG bieten keine speziellen und konkreten Regelungen. Somit muss dem rasant voranschreitenden Gebiet der Digitalisierung in den verschiedenen Bereichen vor allem durch die Arbeitsplatzevaluierung begegnet werden, der allgemeine gesetzliche „Auftrag“ dazu findet sich in § 3 Abs 2 des ASchG, den Pflichten des Arbeitgebers: