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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1.2 Fachkenntnis-Nachweisverordnung

Die Fachkenntnis-Nachweisverordnung (FK-V) regelt unter anderem die von Personen zu erwerbenden Fachkenntnisse, bevor bestimmte Hebezeuge (Krane) bedient werden dürfen. Generell besteht für Krane ein Nachweis der Fachkenntnis, mit Ausnahme der folgenden Krantypen (§ 3 FK-V):

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