Spezialausrüstung
Jede Maschine muss mit allen Spezialausrüstungen und Zubehörteilen geliefert werden, die eine wesentliche Voraussetzung dafür sind, dass die Maschine sicher eingerichtet, gewartet und betrieben werden kann. Ausrüstungsteile einer Maschine, bei deren Fehlen das Risiko für den Anwender beim Umgang mit der Maschine steigt, dürfen somit keine optionalen (und extra verrechneten) Teile sein und müssen im „Grundpaket“ enthalten sein. Spezialausrüstungen können zwar auf einem Anbot extra preislich angeführt werden, der Kaufpreis einer Maschine muss jedoch alle erforderlichen Teile inkludieren.
(Anhang I, 1.1.2e MSV 2010; Anhang III 1.1.2e MVO)