3.8.2 Konformitätsbewerungsverfahren bei Maschinen
Es werden die allgemeinen Elemente behandelt, ohne auf Details einzelner Richtlinien einzugehen, im folgenden Kapitel wird die Verfahrensstruktur der MSV 2010 beschrieben. Grundlage und Voraussetzung zur Durchführung des entsprechenden Verfahrens zur Konformitätsbewertung ist die Einhaltung aller relevanten grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhang I der MSV 2010 (MVO: Anhang III) und allfälliger weiterer anzuwendender Richtlinien oder Verordnungen der EU, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.