3.1 FMEA Gefahrenanalyse
FMEA-Analyse
Im Folgenden wird das Thema der Gefahrenanalyse behandelt. Gefahrenanalysen sind im ArbeitnehmerInnenschutz jene Analysen und Herangehensweisen, die erforderlich sind, damit von Arbeitgebern belegt werden kann, in welchem Zustand sich Maschinen und Arbeitsmittel befinden. Bei den Gefahrenanalysen handelt es sich um spezielle Evaluierung, die seitens des Gesetzgebers aufgrund der Bestimmung im § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) vorgegeben werden. Diese Dokumentationen der Gefahrenanalysen dienen als Nachweis über den Zustand von maschinellen Anlagen. Diese Nachweise sind insofern dann erforderlich, wenn Behörden Einschau haben möchten oder im Fall eines Schadensfalles, wie bei einem Arbeitsunfall. In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass derartige Gefahrenanalysen nicht aktuell gehalten sind. Die gesetzliche Anforderung ist jene, dass eine zeitnahe Dokumentation seitens des Arbeitgebers zu erstellen ist, in der die entsprechenden Arbeitssituationen im Betrieb bzw in der Firma hinsichtlich ihres Gefährdungs- und Belastungsszenarios einerseits und andererseits in Bezug auf ein geeignetes Schutzkonzept abgebildet sind. Insbesondere wird im Folgenden das Thema der FMEA-Analyse behandelt.