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Dokument-ID: 738752
3.1 Auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteile, Werkzeuge, Hebezeuge
Weitere Begriffe bzw Definitionen
Einen Sonderfall in der Thematik des Inverkehrbringens nehmen die folgenden selbstständig in Verkehr gebrachten Gegenstände für Maschinen ein (in Klammer die Begriffsdefinitionen nach MSV 2010 und MVO):