Vorwort des Herausgebers
Das vorliegende Handbuch zum Thema der Maschinensicherheit richtet sich in erster Linie an den Käufer und Betreiber einer Maschine. Aber auch Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen können wertvolle Informationen über die sichere Konstruktion und Herstellung von Maschinen erlangen. So stehen in erster Linie zwar die gesetzlichen Regelungen für Maschinen im Arbeitnehmerschutz, vor allem die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), im Mittelpunkt, aber auch die Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) und die diese umsetzenden harmonisierte Normen werden ausführlich behandelt.
Zielgruppe dieses Handbuchs sind somit insbesondere Führungskräfte produzierender Unternehmen, Maschinenbetreiber, Maschineneinkäufer, Sicherheitsfachkräfte, technische Büros, Behördenvertreter (Gewerbebehörde und Arbeitsinspektorat) sowie Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen.
Es sind zwei Zugänge, nach denen das vorliegende Handbuch konzipiert wurde:
Gesetzliche und normative Bestimmungen für Maschinen
Welchen Bestimmungen bezüglich Beschaffenheit, Verwendung und Prüfung müssen Maschinen und andere Arbeitsmittel im Betrieb genügen? Wie kann ich feststellen, ob eine Maschine die CE- Kennzeichnung zu Recht trägt, wie gehe ich vor, wenn eine Maschine nicht entspricht? Was passiert, wenn etwas passiert ist, wer haftet, wer trägt die Verantwortung? Wie ist das Zusammenspiel zwischen Unterweisung und Betriebsanleitung, zwischen Arbeitsplatzevaluierung des Verwenders und Risikobeurteilung des Herstellers? Dies sind die Fragen, die in vorliegendem Handbuch behandelt und beantwortet werden.
Ab dem 01.01.1995 mussten alle innerhalb Europas in Verkehr gebrachten Maschinen die CE-Kennzeichnung tragen und die Anforderungen der MSV erfüllen, ab Ende 2009 die Anforderungen der MSV 2010. In dieser Verordnung sind umfangreiche Bestimmungen an den Hersteller von Maschinen enthalten, die infolge auch Rechte und Erleichterungen für die Betreiber von Maschinen bedeuten. Diese Rechte sind jedoch den Maschinenkäufern häufig nicht bekannt (oft genug sind auch Hersteller nicht ausreichend informiert) und werden somit auch häufig aus Unwissenheit nicht in Anspruch genommen. Und auch bei den Maschinenherstellern selbst herrscht mancherorts Verunsicherung über die Bestimmungen der MSV 2010.
Dieses Handbuch soll vor allem den Maschinenkäufern und -verwendern die für sie relevanten Bestimmungen der AM-VO, der MSV 2010 sowie anderer Vorschriften im Zusammenhang mit Maschinen in verständlicher Form vermitteln. Für die Hersteller kann dieses Handbuch eine gute Ergänzung zur MSV 2010 und der diese umsetzenden harmonisierten Normen bedeuten.
Schnittstelle Hersteller – Verwender von Maschinen
Auch für den Arbeitnehmerschutz im Betrieb ist die MSV 2010 von Bedeutung, dies wird allgemein im 3. Abschnitt ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), im Speziellen durch Aspekte wie den Vertrauensgrundsatz für gekennzeichnete Arbeitsmittel, die besondere Risikoanalyse für veränderte oder verkettete Arbeitsmittel oder aber die Bedeutung der Betriebsanleitung im Arbeitnehmerschutz deutlich. In jedem Fall besteht eine Reihe von Querverbindungen vom ASchG und der AM-VO zur MSV 2010 und anderen CE-Richtlinien. Auch die Arbeitsplatzevaluierung für Maschinen nach § 4 ASchG sowie die Dokumentation derselben nach der DOK-VO orientiert sich stark daran, ob es sich um eine CE-gekennzeichnete Maschinen handelt oder nicht.
Die gesetzliche Voraussetzung für eine Einbindung der Herstellervorschriften für Maschinen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes ist grundsätzlich gegeben, denn ein Maschinenbetreiber darf nach § 33 Abs 4 ASchG grundsätzlich davon ausgehen, dass eine CE-gekennzeichnete Maschine auch der MSV 2010 (bzw der alten MSV) entspricht und bei seinen weiteren Überlegungen zur Gefahrenminimierung auf dieser Grundlage aufbauen. Deshalb versucht dieses Handbuch auch einen Brückenschlag zwischen ASchG (bzw AM-VO) und MSV 2010.