Einschalten einer Maschine (Ein- und Ausschaltvorrichtungen)
Siehe auch unter „Steuerungen“ und „Befehlseinrichtungen“. Arbeitsmittel müssen sicher ein- und ausgeschaltet werden können, die Schaltstellungen „Ein“ bzw „Aus“ müssen gekennzeichnet sein. Wenn nicht erkennbar ist, ob das Arbeitsmittel in Betrieb ist und dadurch Gefahren entstehen können, müssen Einrichtungen, wie Kontrolllampen, vorhanden sein, die den Schaltzustand anzeigen. Ein unbeabsichtigtes Betätigen muss vermieden sein. Handgehaltene Arbeitsmittel müssen ohne Loslassen der Handgriffe ein- und ausgeschaltet werden können oder beim Loslassen der Handgriffe selbsttätig ausschalten. Beim Einschalten von größeren, unübersichtlichen oder programmgesteuerten Arbeitsmitteln muss unter Umständen eine optische oder akustische Warneinrichtung vorgesehen sein, um vor dem Anlauf des Arbeitsmittels zu warnen. Arbeitsmittel müssen mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein, mit denen sie von den Energiequellen getrennt werden können. Selbsttätig wirkende Not-Ausschalter (zB Not-Endschalter) sind vorzusehen, wenn bei Ausfall von selbsttätigen Schalteinrichtungen, wie Betriebs-Endschalter, eine Gefahr entstehen kann.
(§ 45 AM-VO; Anhang III, 1.2.3. und 1.2.4. MSV 2010; Anhang III, 1.2.3. und 1.2.4. MVO)