Verwendung von Arbeitsmitteln
Die richtige Verwendung von Arbeitsmitteln ist in der AM-VO geregelt, wobei zu beachten ist, dass die Verordnung sich an vielen Stellen sehr stark auf die Angaben des Herstellers bezieht („soweit sich aus der Betriebsanleitung nicht etwas anderes ergibt, gilt …“). Die Bestimmungen zur Verwendung von Arbeitsmitteln sind in zwei Abschnitte gegliedert, einen allgemeinen Teil in Abschnitt 1, der vor allem die Verwendung, Wartung, Reparatur und Instandhaltung auf allgemeiner Basis regelt, und einen speziellen Teil in Abschnitt 2, der die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel (Krane, Fahrzeuge, programmgesteuerte Arbeitsmittel …) regelt. Abschnitt 2 baut auf Abschnitt 1 auf.
(Abschnitt 1 und 2 AM-VO)