CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Kennzeichen an einer Maschine für die Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung des infrage kommenden Konformitätsbewertungsverfahrens. Die CE-Kennzeichnung wird stets vom Hersteller und nie von einer Prüfstelle angebracht und ist in erster Linie an nationale Prüfbehörden („Produktreisepass“) und nicht an den Maschinenkäufer gerichtet. Auch selbstständig in Verkehr gebrachte Produkte nach § 1 Abs 1 b–f MSV 2010 bzw nach Art 2 Abs 1 der Maschinenverordnung 2023/1230 tragen die CE-Kennzeichnung. Unvollständige Maschinen tragen keine CE-Kennzeichnung.
(§§ 5, 16, 17; Anhang III MSV 2010; Art 23 und 24, Def Art 3 Abs 25 MVO)