1.8 Retrofit und die neue Maschinenverordnung (MVO)
„Retrofit“ (engl: Nachrüstung, Umbau) bezeichnet die Umrüstung von Bestandsanlagen oder -maschinen im Sinne einer Optimierung. Künftig wird der Umbau bzw das Retrofit in der Maschinenverordnung 2023/1230 behandelt. Sie beinhaltet ein Ablaufschema, das dem Umbauer hilft, ein Retrofit bzw einen Umbau gesetzeskonform durchzuführen. In Folge müssen auch die nationalen Bestimmungen zum Thema Umbau zurückgezogen werden. In Österreich sind diese Bestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) angeführt.