Messungen optischer Strahlung
Falls die Bewertung optischer Strahlung durch Bewertung anhand von Unterlagen nicht möglich ist und keine eindeutige Festlegung erforderlicher Maßnahmen ermöglicht, muss eine Bewertung auf Grundlage von repräsentativen Messungen oder Berechnungen erfolgen. Diese Bewertungen einschließlich Messungen oder Berechnungen müssen unter Berücksichtigung der Herstellerangaben sachkundig geplant und in angemessenen Zeitabständen durchgeführt werden, den physikalischen Eigenschaften der künstlichen optischen Strahlung, dem Ausmaß, der Dauer und der physikalischen Größe sowie der Arbeitsumgebung angepasst sein und zu einem eindeutigen und repräsentativen Ergebnis führen. Bewertungen oder Messungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
(§ 4 VOPST)