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Neu Dokument-ID: 870681

Christian Schenk | Glossar

Explosionsgefahr – Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung)

Im Zuge der Evaluierung von Explosionsgefahren müssen Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von explosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, ermitteln und beurteilen. Hierbei müssen insbesondere berücksichtigt werden:

– Die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen, einschließlich elektrostatischer Entladungen
– Das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen (insbesondere Gefährdung von Personen)
– Die Arbeitsmittel sowie deren Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen
– Die elektrischen Anlagen (Installationen)
– Die baulichen und örtlichen Gegebenheiten
– Die angewendeten Arbeitsvorgänge und ihre möglichen Wechselwirkungen
– Die Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung

Die möglichen Explosionsgefahren müssen für den Normalbetrieb, vorhersehbare Störungen, Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Störungsbehebung sowie für das Befahren von Behältern ermittelt und beurteilt werden.

(§ 4 VEXAT)