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Dokument-ID: 740523
9.36 Vibrationsemission der Maschine
Maschinen müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Hand-Arm- oder Ganzkörpervibrationen so weit wie möglich vermieden oder gemindert werden. Übersteigt der Schwingungsgesamtwert 2,5 m/s² (Hand-Arm-Vibrationen) bzw 0,5 m/s² (Ganzkörpervibrationen) so ist dies in der Betriebsanleitung anzugeben.