12.6.2 Technische Dokumentation
Anhang IV A und IV B der MVO
Anhang VII A und VII B der MSV 2010 sind nunmehr Anhang IV A und IV B der MVO. Es gibt die „Technische Unterlage für Maschinen und dazugehörige Produkte“, und die „Technische Unterlage für unvollständige Maschinen“.
Hinweis:
Die MVO verwendet in der allgemeinen Überschrift zwar den Begriff „Technische Dokumentation“, spricht in der Folge aber von „Technischen Unterlagen“. Somit sollten beide Begriffe terminologisch korrekt sein.
In den technischen Unterlagen sind die Mittel (technische Lösungen, Berechnungen, technische Zeichnungen, Statik …) anzugeben, mit denen der Hersteller die Übereinstimmung des Maschinenprodukts mit den geltenden grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen sicherstellt.