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Dokument-ID: 947351
6.8 Anforderungen an Schaltmatten, -platten und Schaltleisten
Schaltmatten dienen vor allem der Absicherung von Gefahrenbereichen und zählen zu den nichttrennenden Schutzeinrichtungen. Zum Schutz vor Gefahren an Scher- und Quetschstellen werden Schaltleisten eingesetzt.