Sicherheitsbauteile
Sicherheitsbauteile für Maschinen sind Bauteile, die der Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion dienen, für das (bloße) Funktionieren einer Maschine sind sie nicht erforderlich. Werden Sicherheitsbauteile selbstständig in Verkehr gebracht, müssen sie die CE-Kennzeichnung tragen. Im Anhang IV sind Sicherheitsbauteile aufgelistet, die einem besonderen Übereinstimmungsverfahren unterliegen. Nach der Maschinenverordnung 2023/1230 werden auch digitale Bauteile, die selbstständig in Verkehr gebracht werden und eine Sicherheitsfunktion erfüllen, als Sicherheitsbauteile angesehen.
(Def § 2 Abs 2c; Anhänge IV Z 19-23 und V MSV 2010; Erwägungsgrund 19, Def Art 3 Abs 3, Art 7, Anhang II MVO)