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Dokument-ID: 961679
3.9.2 CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung wird die Konformität eines Produkts mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften, in denen ihre Anbringung vorgesehen ist, bescheinigt. Die CE-Kennzeichnung wird auf Produkten angebracht, die im EWR in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im EWR oder einem anderen Land hergestellt werden.