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Dokument-ID: 737549
Werkzeuge
Die Betriebsanleitung muss, wenn dies relevant ist, auch Angaben über die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können, enthalten. Selbstständig in Verkehr gebrachte Werkzeuge tragen keine CE-Kennzeichnung.
(Anhang I, 1.7.4.2 MSV 2010; Anhang III 1.7.4.2n MVO)