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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3.10 Maschinen mit sich entwickelnden Fähigkeiten (KI-Systeme)

Die MVO enthält Vorgaben für KI-Systeme, um Wechselwirkungen zwischen Maschinen und Maschinenkomponenten zu berücksichtigen. Ergänzend hierzu wird die EU-Verordnung zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) zu berücksichtigen sein, die im Frühjahr 2024 in der Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act) im Amtsblatt L vom 12.07.2024 veröffentlicht wurde. Die Regelungen des AI Act gelten ab Februar 2025 für verbotene KI-Systeme, deren Nutzung eingestellt werden muss. Ab Februar 2025 müssen Mitarbeiter über die im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme nachweislich geschult werden. Die übrigen Verpflichtungen des AI Act (zB Transparenzpflichten für generative KI-Systeme) gelten ab August 2026, für Hochrisiko-KI-Systeme ist eine verlängerte Übergangsfrist von 36 Monaten vorgesehen.

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