Neu
Dokument-ID: 737162
Griffe
Falls die Griffe von handgehaltenen und handgeführten Maschinen nicht ohne Gefahr losgelassen werden können, müssen sie mit Stellteilen zum Ingangsetzen und Stillsetzen ausgestattet sein, die so angeordnet sind, dass sie ohne Loslassen der Griffe betätigt werden können. Ist dies technisch nicht möglich oder ist ein unabhängiges Stellteil vorhanden, gilt dies nicht.
(Anhang I, 2.2.1 MSV 2010; Anhang II, 2.2.1. MVO)