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Neu Dokument-ID: 1076973

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.1 Betriebsanleitung des Herstellers

Jeder Maschine zum Heben von Lasten muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die folgende Angaben enthält:

  • Technische Kenndaten der Maschine, insbesondere die maximale Tragfähigkeit und gegebenenfalls eine Wiedergabe des Tragfähigkeitsschilds oder der Tragfähigkeitstabelle. Weiters die Belastung an den Auflagern oder Verankerungen und gegebenenfalls Kenndaten der Laufbahnen, gegebenenfalls Angaben über Ballastmassen und die Mittel zu ihrer Anbringung.
  • Der Inhalt des Wartungsheftes, außer ein solches wird mitgeliefert
  • Benutzungshinweise, insbesondere Tipps, wie das Bedienungspersonal mangelnde Direktsicht auf die Last ausgleichen kann.
  • Wenn relevant ein Prüfbericht, in dem die vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten durchgeführten statischen und dynamischen Prüfungen im Einzelnen beschrieben sind.
  • Angaben für die Durchführung der in Nummer erforderlichen Maßnahmen vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Hebezeugs, wenn dieses nicht vom Hersteller einsatzfertig montiert wird.

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