© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1194597

Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.15.5 Beispiele für den Einsatz von unvollständigen Maschinen in der Praxis

In der Praxis und in den Betrieben spielen unvollständige Maschinen eine häufige Rolle. Sie werden von den Betrieben eingekauft und verwendet, aber oftmals sind die formalen Voraussetzungen für einen konformen Einsatz gar nicht gegeben. Im Folgenden sollen einige Beispiele dargestellt werden, wie mit unvollständigen Maschinen umgegangen werden muss, damit diese den rechtlichen Anforderungen genügen. Wie schon zuvor auch erwähnt, weist eine unvollständige Maschine keine CE-Kennzeichnung auf Basis der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw der in Österreich 1:1 umgesetzten Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 auf. In Österreich bzw im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen neu in Verkehr gebrachte Maschinen nur benutzt werden, wenn diese eine entsprechende CE-Kennzeichnung nach den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufweisen. Das bedeutet, dass eine unvollständige Maschine Maßnahmen erfordert, damit die gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendung gegeben sind. Eine unvollständige Maschine kann folgendermaßen im Betrieb eingesetzt und verwendet werden:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge in unserem Shop! Zum Shop