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Dokument-ID: 737193
Kennzeichnung von Hebezeugen
Jeder Strang einer Kette, eines Seils oder eines Gurts, der nicht Teil einer Baugruppe ist, muss gekennzeichnet sein (Angaben siehe unter Ketten). Auf allen Hebezeugen muss in jedem Fall die maximale Tragfähigkeit sowie ggf (sofern dies für eine sichere Verwendung erforderlich ist) die Angabe des Werkstoffs angegeben sein.
(Anhang I, 4.3 MSV 2010; Anhang III, 4.3. MVO)