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Dokument-ID: 740270
9.11 Fahrzeuge (allgemeine Anforderungen)
Fahrzeuge bzw Maschinen, bei denen sich (zusätzliche) Gefahren aufgrund der Beweglichkeit ergeben und die von Arbeitnehmern verwendet werden, müssen herstellerseitig entweder dem Kraftfahrgesetz (KFG), der MSV 2010 oder aber der AM-VO entsprechen. Für die Benutzung ist das Führerscheingesetz (FSG) oder aber die AM-VO relevant.