Neu
Dokument-ID: 692962
Aufzüge
Die MSV 2010 ist zur Aufzüge-Sicherheitsverordnung (ASV 2015) abgegrenzt. Ein Hebezeug, das mittels eines Lastträgers zwischen Ebenen verkehrt, über 15 Grad geneigt ist und eine Fahrgeschwindigkeit von über 0,15 m/s aufweist, fällt unter die ASV 2015. Baustellenaufzüge sind von der MSV 2010 bzw der MVO erfasst.
(Nach ASV 2015)