8 Lockout/Tagout (LOTO)
Allgemeine Grundlagen
Heutzutage ist der maschinelle Einsatz in den Industriebetrieben und -bereichen sehr hoch. Mit steigender Produktivität sind auch vermehrte Tätigkeiten wie Wartungen und Instandhaltungen an den Maschinen notwendig. Diese Instandhaltungstätigkeiten und Wartungen sind geplante Tätigkeiten, die von Fachkräften in den Betrieben durchgeführt werden. Damit diese Wartungen und Instandhaltungen effizient durchgeführt werden können, sind Wartungspläne erforderlich, nach denen das Wartungspersonal vorgehen kann. Die Wartungen und Instandhaltungen werden an Maschinen und Gesamtmaschinen (verkettete Maschinen) oftmals in Gefahrenbereichen durchgeführt. Dass Wartungen und Instandhaltungstätigkeiten nur im Stillstand der Maschine durchgeführt werden dürfen, ist keine Neuerung. Trotzdem ist es aber aufgrund der Unfallstatistik noch immer so, dass die Anzahl der Unfälle bei Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten höher ist als beim Normalbetrieb. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, wobei eine wesentliche Unfallursache jene ist, dass organisatorische Maßnahmen oftmals nicht oder nur mangelhaft durchgeführt werden. Zu einer wesentlichen organisatorischen Ursache gehört, dass die Maschine oder Gesamtmaschine gegen Wiedereinschalten gesichert ist. Das erfolgt, indem der Hauptschalter einer Maschine mit versperrbaren Schlüsselsystemen abgesichert ist. Wenn unterschiedliche Personenkreise (Schlosser, Elektriker …) an einer Maschine Instand- und Wartungstätigkeiten durchführen, dann müssen alle Personen über ein versperrbares Schloss beim Hauptschalter verfügen. Erst wenn das letzte Schloss beim Hauptschalter entfernt ist, und wenn der Hauptverantwortliche für die Maschine die Freigabe für das Wiedereinschalten erteilt, sind die Sicherheitsmaßnamen entsprechend eingehalten. Das Sicherheitsniveau bei Instandhaltungsarbeiten und auch die Instandhaltungs- und Anlageausfallkosten sind in hohem Maße von der Instandhaltungsstrategie abhängig, nach der die anfallenden Arbeiten durchgeführt werden. Mit Instandhaltungsarbeiten darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn von der Maschine keine Gefährdung ausgeht.